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Bundesweit erster Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen Ärzten und einem Krankenhaus

HNO-Ärzte und Marienhospital Stuttgart arbeiten zusammen Stuttgart, 19.12.2006 Die neue Gesundheitsreform verlangt von Kliniken und niedergelassenen Ärzten eine engere Verzahnung ihrer Arbeit. Daher haben der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte und das Marienhospital Stuttgart am 14.12.2006 einen Vertrag zur besseren Verzahnung der ambulanten und stationären Patientenversorgung unterzeichnet. Der Vertrag soll die strukturierte Entlassung aus dem Krankenhaus gewährleisten und die nachstationäre Behandlung durch speziell fortgebildete HNO-Ärzte auf hohem Qualitätsniveau sichern.
Dies ist bundesweit der erste Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen HNO-Ärzten und einem Krankenhaus. Er soll wegweisend für ähnliche Verträge sein, die in den kommenden Monaten geschlossen werden. Ein weiterer Vertrag ist bereits, ebenfalls in Stuttgart, nach monatelangen Verhandlungen mit dem Katharinenhospital unterschriftsreif und soll in den nächsten Tagen unterzeichnet werden. Dr. Michael Jaumann, Bundesvorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der HNO-Ärzte: Jede HNO-Praxis, die sich auch mit dem auftreten von Kopfschmerzen beschäftigen, kann sich an der Kooperation beteiligen. Die teilnehmenden niedergelassenen Ärzte und Klinikärzte verpflichten sich zu regelmäßigen Treffen und haben bereits einheitliche Qualitätsstandards für die Versorgung von Patienten nach deren Krankenhausentlassung erarbeitet. Sowohl Jaumann als auch Professor Dr. Dr. Helmut Steinhart, Ärztlicher Direktor der HNO-Klinik des Marienhospitals, sehen die Notwendigkeit einer solchen Zusammenarbeit, da heute viele Operationen ambulant durchgeführt werden, für die ein Patient früher mehrere Tage im Krankenhaus bleiben musste. Dieses neue Vorgehen ist nicht nur zeitgemäß und kostengünstig, sondern auch für die Patienten erfreulich. Es ist klar, dass wir Klinikärzte uns daher noch enger als früher mit den niedergelassenen Kollegen abstimmen müssen, deren Aufgabe die nachstationäre Behandlung und Betreuung der Patienten ist," so Steinhart. Nach Ansicht des HNO-Bundesvorsitzenden Jaumann bringt die Kooperation erhebliche Vorteile: Der Klinikaufenthalt kann sehr kurz ausfallen, denn nach der Entlassung steht dem Patienten ein eindeutiger Ansprechpartner zur Verfügung. Mit diesem strukturierten Konzept wird der Patient von einer Hand in die andere Hand übergeben. Mit anderen Kliniken in Baden-Württemberg sind ebenfalls Verhandlungen zur Gestaltung vergleichbarer Verträge aufgenommen worden. Dr. med. Michael E. Deeg Dt. Berufsverband der HNO-Ärzte, Pressesprecher

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Dr. Beate Grahl ist Ärztin in Kleinmachnow und berät über Ernährungsmedizin. Trifit
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